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Strafrecht

Seit April 1999 bin ich als Fachanwalt für Strafrecht und strafverteidige seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt 1995. Hierzu gehört insbesondere die Beratung und Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wobei bei meiner Tätigkeit der Schwerpunkt der Wahrung der Rechte des Mandanten so z. B. sein Schweigerecht als Beschuldigter und dessen Wahrnahme steht.

Insbesondere hat nur der Strafverteidiger das Recht auf Akteneinsicht und deren Kenntnis ist notwendig für eine adäquate Strafverteidigung.

Meine Tätigkeitsfelder liegen in allen Bereichen des Strafrechts, ob im verkehrsrechtlichen Bereich, im allgemeinen oder speziellen Bereich wie z. B. Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht.

Ziel im Ermittlungsverfahren ist es, in entsprechenden Fällen unter Wahrung der Rechte des Mandanten ggf. lange Verfahren zu vermeiden und auf schnelle Verfahrensbeendigung hinzuwirken.

  • Sachgerechte Verteidigung in der Hauptverhandlung vor den verschiedenen Strafgerichten.
  • Verteidigung in den Rechtsmittelinstanzen nach eingelegter Berufung oder Revision vor dem Landgericht, Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof.
  • Vertretung bei den verschiedenen Angelegenheiten der Strafvollstreckung.